Was es kostet

 

Bei Beginn meiner Tätigkeit kann ich Ihnen nur in seltenen Fällen genau sagen, wie viel meine Leistungen letztendlich kosten werden. Ich werde jedoch die voraussichtliche Höhe meiner Gebühren schätzen und Ihnen mitteilen; die Mitteilung ist für mich jedoch nicht verbindlich.

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Erstberatung

Eine kostenlose Erstberatung darf ich nach dem Gesetz nicht anbieten. Die Erstberatung rechne ich daher nach den Gebühren ab, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hierfür vorsieht. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betragen die Gebühren für eine Erstberatung mindestens 11,90 € (10.00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer) und höchstens 226,10 € (190,00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer). Wenn ich Ihnen zu Ihrem Rechtsproblem keinen Rat erteilen kann, berechne ich natürlich auch keine Gebühren.

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Gerichtliche Angelegenheiten

In gerichtlichen Angelegenheiten rechne ich meine Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz ab. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich geregelt und hängt, grob gesagt, vom Wert der Angelegenheit und der geleisteten Tätigkeit ab. Wenn die gesetzlichen Gebühren keine angemessene Vergütung in Bezug auf den Umfang, die Schwierigkeit, den Wert und die Bedeutung, die meine Tätigkeit für Sie hat, darstellen, werde ich Ihnen die Vereinbarung einer zeitabhängigen Vergütung vorschlagen (siehe unten).

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Außergerichtliche Vergütung, Strafsachen, Inkasso

In außergerichtlichen Angelegenheiten und in Strafsachen berechne ich meine Gebühren nach der Zeit, die ich auf die Bearbeitung Ihres Falles mit Besprechungen, Schriftverkehr, Telefonaten, Recherche, Reise- und Wartezeiten verwendet habe. Mein Stundensatz berücksichtigt die Schwierigkeit und die Dringlichkeit der Angelegenheit, ihren Wert und die Bedeutung, die sie für Sie hat. Ich stelle Ihnen zu dem vereinbarten Stundensatz nur die Zeit in Rechnung, die ich persönlich und produktiv auf die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit verwendet habe; meine Bürokosten, einschließlich der Arbeit des Sekretariats, sind in dem Stundensatz bereits enthalten. Darüber hinaus rechne ich lediglich Nebenkosten, Auslagen und Umsatzsteuer nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab.

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Die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen, die voraussichtlich nicht strittig sind (Inkasso), biete ich zu attraktiven Festgebühren an.

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Sie erhalten von mir in jedem Fall eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, in der die Einzelheiten der Berechnung meiner Gebühren genau niedergelegt sind.

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Vorschuss / Zwischenabrechnung

Im Regelfall werde ich Sie zu Beginn meiner Tätigkeit bitten, im Hinblick auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren einen angemessenen Vorschuss zu leisten. Während der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit werde ich bei Erreichen wichtiger Etappenziele eine Zwischenabrechnung vornehmen. Wichtige Etappenziele können sein: die Einreichung einer Klage, Klageerwiderung oder eines anderen wichtigen Schriftsatzes, die Teilnahme an einem Gerichtstermin oder einer Verhandlung usw.

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Kostenkontrolle

Wenn meine Gebühren einen bestimmten Betrag nicht überschreiten sollen, teilen Sie mir das Limit bitte schriftlich mit. Ich kann zwar nicht versprechen, dass ich die Angelegenheit innerhalb des Gebührenlimits abschließend bearbeitet habe, werde jedoch meine Tätigkeit unterbrechen, damit keine über das von Ihnen genannte Limit hinaus gehenden Gebühren entstehen.

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Sie können selbst einen effektiven Beitrag zur Minimierung der Kosten leisten, indem Sie mir alle Informationen, die ich von Ihnen erbitte, vollständig und so schnell als möglich zur Verfügung stellen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass ich schriftliche erhaltene Informationen (Brief, Fax oder Email) in kürzerer Zeit bearbeiten kann, als Informationen, die Sie mir telefonisch oder in Besprechungen übermitteln. 

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Ausbleiben von Zahlungen

Wenn Sie meine Vorschuss- oder Schlussrechnungen nicht bezahlen, behalte ich mir vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, die Arbeit an Ihrem Fall zu unterbrechen oder von Ihnen erhaltene Unterlagen bis zur Bezahlung meiner Rechnung zurückzubehalten.

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Falls Sie meine Rechnung vorübergehend nicht bezahlen können, sprechen Sie bitte mit mir. Mit einer angemessenen Ratenzahlung bin ich im Regelfall einverstanden.

Rechtsanwalt B. Rogowski
office @ anwalt-rogowski.de